Agathabittgang: Eine alte Tradition lebt weiter
Die Bittprozession, die alljährlich am Fest der hl. Agatha stattfindet ist auf ein, von der Gemeinde Erstfeld, vor Jahrhunderten abgegebenes Versprechen zurückzuführen.
Es gibt Annahmen, dass dieses Gelübde um 1637/38 von einer „ganzen Gemeinde Erstfeld“ (gemeint ist da die Dorfgemeindeversammlung) für sich und ihre Nachkommen gelobt und versprochen wurde.
Da genau in diesen Jahren die heutige Jagdmattkapelle gebaut wurde, kann man auch davon ausgehen, dass dieses Gelübde eng mit der Geschichte dieser Kapelle verbunden ist.
Der Grund, warum dieses Versprechen gemacht wurde, hat jedoch mit der Kapelle oder dem Kapellenbau nichts zu tun.
Warum aber wurde dieses Gelübde eigentlich beschlossen?
Da nur wenige schriftliche Zeugnisse aus dieser Zeit vorhanden sind, ist eine präzise Antwort auf diese Frage kaum möglich.
Der wohl uralten Angst vor dem Schadenfeuer, aber auch dem Glauben an Gott und an die Vorsehung Rechnung tragend, hat der „Wohl Weise Landrath zu Ury“ bereits im Jahre 1583 folgenden Beschluss, unter Androhung von Strafe, erlassen: …. dass das Fest der hl. Agatha, am 5. Februar, bis nach Schluss des Gottesdienstes in allen Gemeinden gehalten werden müsse.
Auf einer Votivtafel in der Jagdmattkapelle wird auf eine grosse Feuersbrunst, die sich am 20. März 1637 ereignet hat, hingewiesen. Bei dieser Feuersbrunst, die man auch als Dorfbrand hätte bezeichnen können, wurde im Taubach, dem damaligen Dorfzentrum von Erstfeld, neben verschiedenen anderen Gebäuden auch das Haus im Öltrotten-Mätteli zerstört. Dieses Haus wurde um 1480 von Landammann Sebastian Muheim, vermutlich auf den Ruinen des ehemaligen Meierturmes von Erstfeld, erbaut. Im Jahre 1583 besuchte der Luzerner Chronist Renward Cysat einen Turm in Erstfeld und kopierte hier die in einem Saal gemalten Wappen von 78 Adelsfamilien. (Diese Kopien befinden sich heute im historischen Museum in Altdorf). Ob der Chronist diese Wappen im Muheim-Haus gefunden hat ist allerdings nicht genau erwiesen. Wenn ja, kann man mit Sicherheit von grossem Glück sprechen, dass auf diese Weise wenigstens die Kopien der Nachwelt erhalten blieben. Das Muheim-Haus im Öltrotten-Mätteli wurde in den Jahren 1644/45 an der gleichen Stelle wieder aufgebaut.
Heute kann man davon ausgehen, dass der oben erwähnte Beschluss des „Wohl Weisen Landrathes zu Ury“ aus dem Jahre 1583 und die Ereignisse im Jahre 1637 zu diesem Gelübde geführt haben.
Der Beschluss des Landrates wurde im Jahre 1681 von demselben nochmals ausdrücklich bestätigt.
Dazu kommt sicher auch noch der Umstand, dass damals nur sehr beschränkte Mittel zur Brandbekämpfung vorhanden waren. Da ist es sicher nicht verwunderlich, dass die Menschen zu dieser Zeit eine höhere Macht zum Schutz vor dem Schadenfeuer angerufen haben.
Das älteste schriftliche Zeugnis für dieses Gelübde finden wir jedoch erst in der „Feuer-Ordnung für die Gemeinde Erstfelden“ aus dem Jahre 1844. In dieser Feuer-Ordnung finden wir im § 1 die folgende Bestimmung:
Damit Gott der Allmächtige durch die Fürbitte seiner allerseligsten Mutter Maria und der hl. Jungfrau und Martyrin Agatha uns vor aller Feuergefahr gnädig behüten und bewahren wolle; so hat eine ganze Gemeinde „Erstfelden“ für sich und ihre Nachkommenden gelobt und versprochen, jährlich auf den 5. Hornung, als am Feste der hl. Agatha, in öffentlicher Prozession eine Bitt- und Wallfahrt zu der allerheiligsten Jungfrau und Mutter Maria in der Jagdmatt, andächtig zu verrichten, und man soll dabei recht fleissig erscheinen, dem Gottesdienst mit heiliger Ehrfurcht und Andacht beiwohnen; und dann das Kreuz anständig bis zur Pfarrkirche wieder begleiten helfen.
Dieses Gelübde wird in der revidierten „Feuer-Ordnung“ aus dem Jahre 1888 (Art. 1) ausdrücklich bestätigt.
Bei der Revision von 1905 wird erstmals die Unterteilung in eine „Feuer- und Feuerwehr-Ordnung gemacht. In der Feuer-Ordnung werden die feuerpolizeilichen Bestimmungen und in der Feuerwehr-Ordnung die Organisation und der Betrieb der Feuerwehr geregelt.
Auch da wird, im Art. 1 der Feuer-Ordnung, das Gelübde zur Agatha-Prozession ausdrücklich bestätigt.
Im Jahre 1918 wurde die Feuerwehr-Ordnung, nicht aber die Feuer-Ordnung revidiert. Aus diesem Grund wird da die Agatha-Prozession auch nicht erwähnt.
Bei der nächsten Revision im Jahre 1960 werden wieder beide Abschnitte revidiert. Da wird das Gelübde ebenfalls bestätigt.
Die bis jetzt letzte Revision von 1994 hat auch nur die Feuerwehr-Ordnung betroffen, deshalb wird die Agatha-Prozession da auch nicht erwähnt.
Interessant ist sicher auch, dass dieses Gelübde nicht etwa von der Kirchgemeinde, sondern immer wieder von der Einwohnergemeinde bestätigt wurde.
In den Statuten vom Feuerwehrverein Erstfeld (von 1962) steht im §14:
Jedes Jahr, am Tage der hl. Agathe, Patrozinium des Vereins, lässt derselbe beim feierlichen Hauptgottesdienste ein Gedächtnis für alle lebenden und verstorbenen Vereinskameraden abhalten. Die Teilnahme an demselben und an der Prozession ist für sämtliche Mitglieder Ehrensache und haben dieselben soweit möglich in Uniform zu erscheinen.
Die Tatsache, dass das Agatha-Gelübde in diesen Statuten nicht erwähnt wird, zeigt ebenfalls eindeutig, dass dieses Gelübde weder von der Feuerwehr noch vom Feuerwehrverein, sondern von der Gemeinde abgegeben wurde.
Quellen:
- Buch „Erstfeld“ 1977
- Feuer- und Feuerwehr-Ordnungen 1844, 1888, 1905,1918,1960
- Festschrift „Das Feuerhorn“ 125 Jahre Feuerwehr Erstfeld 1969
- Festschrift „Feuerwehr Erstfeld 150 Jahre“ 1994
- Votivtafel in der Jagdmattkapelle
- Statuten Feuerwehrverein Erstfeld 1962
Werner Arnold-Wipfli, Erstfeld