Keine Zertifikatspflicht am Sonntagabend
Liebe Gottesdienstbesucher/innen
Am 8. September 2021 hat der Bundesrat umfassende Massnahmen beschlossen, welche auch die Gottesdienste betreffen. Die maximale Anzahl (inkl. Personal) für religiöse Feiern in Innenräumen wurde auf 50 Personen festgelegt. Daraufhin hat der Kirchenrat die Zertifikatspflicht beschlossen.
Aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Wochenendes und der Reaktionen aus der Bevölkerung reagiert der Kirchenrat und hat folgende Anpassungen beschlossen:
– Der Sonntagabendgottesdienst um 19.30 Uhr wird ab sofort ohne Zertifikatspflicht abgehalten.
– Bei Beerdigungen, Hochzeiten etc. wird situativ nach Rücksprache mit den Angehörigen entschieden.
– Für die übrigen, regulären Gottesdienste wird an der Zertifikatspflicht festgehalten. Diese gilt ab 16 Jahren.
Der Kirchenrat bittet darum, das Zertifikat und ein Ausweisdokument zu den jeweiligen Gottes-diensten mitzubringen und vorzuweisen. Maskenpflicht und Sitzbankbeschränkung entfallen somit. Diese Regelung gilt vorerst bis Montag, 18. Oktober.
Für Ihr Verständnis und Ihre Toleranz danken wir Ihnen bestens.
Katholische Kirchgemeinde Erstfeld, 22. September 2021